Wussten Sie schon? ...
..., dass wenn Sie in Urlaub fahren, Sie auf einer Hotelrechnung gleich zwei verschiedene Umsatzsteuersätze finden?
Denn die Übernachtung wird mit 7% Umsatzsteuer, das Frühstück aber mit 19% versteuert.
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Denn die Übernachtung wird mit 7% Umsatzsteuer, das Frühstück aber mit 19% versteuert.