Höhere Verpflegungsmehraufwendungen ab 2020

Steuern sparen können Sie, wenn Sie bei einer Auswärtstätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

Verpflegungsmehraufwendungen kann geltend machen, wer bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit mehr als 8 Std.
von Zuhause und von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt ist.

Folgende Änderungen zu Ihren Gunsten wird es ab dem 01.01.2020 geben:

  2019 2020
eintägige Auswärtstätigkeit über 8 Std. 12€ 14€
mehrtägige Auswärtstätigkeit:    
Anreisetag 12€ 14€
Zwischentage (=24 Std.) 24€ 28€
Abreisetag 12€ 14€