Um die Landwirtschaft während der Corona-Pandemie zu stärken, billigte der Bundesrat am 07.05.2021 eine Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigte.
Dieses Gesetz muss nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einen Tag später soll es dann in Kraft treten.
Die zulässige Dauer kurzfristiger sozialversicherungsfreier Beschäftigung wird somit für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 31.10.2021 von maximal 3 Monaten auf 4 Monate verlängert.
Ziel ist es, die Fluktuation ausländischer Arbeitskräfte wieder zu steigern und den Obst- und Gemüseanbau, vor allem den Spargel- und Erdbeeranbau, zu unterstützen.
Diese Auskünfte dienen der reinen Information und sind nicht rechtsverbindlich. Für Rechtssicherheit wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
