Wussten Sie schon?...
…, dass Sie den Lohn- und Fahrtkostenanteil aus Handwerkerrechnungen in Höhe von bis zu 4.000,- € im Jahr in Ihrer privaten Steuererklärung geltend machen können?
Voraussetzung hierfür ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit separat ausgewiesenem Lohn- und Fahrtkostenanteil, sowie ein Nachweis über die Begleichung der Rechnung per Bank.
